Vorbereitung der Verbraucherinsolvenz
Das sogenannte außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren ist zwingende Voraussetzung, um eine Verbraucherininsolvenz durchführen zu können. Ohne einen ernsthaften Einigungsversuch wird der Antrag auf Eröffnung des (Verbraucher-) Insolvenzverfahrens vom Gericht zurückgewiesen werden.
Bevor in das gerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren eingetreten wird, ist es gesetzlich vorgesehen, dass man als Schuldner bzw. Verbraucher ernsthaft versucht, eine Einigung mit all seinen Gläubigern zu erzielen.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Suche nach einer geeigneten Stelle (Rechtsanwalt, anerkannte Schuldnerberatungsstelle), die Ihnen bei der Vorbereitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens hilft. Sollte Ihre Beratung das Tätigwerden eines Anwalt erfordern, so kann dieser gegebenenfalls über Beratungshilfe in Anspruch genommen werden.
Sie erreichen uns unter
Telefon 0 60 22 / 20 55 8470
