Überschuldung Schulden

Prüfung der Forderungen

Prüfung der Forderungen

Nicht jede Forderung ist auch berechtigt. Nur weil Sie schriftlich angemahnt wurden, bedeutet das nicht, dass auch die Forderung der Höhe oder dem Grunde nach berechtigt ist. Daher sollte man die Rechtmäßigkeit jeder Forderung anwaltlich überprüfen lassen.

Einerseits könnte die Forderung z.B. verjährt sein. Andererseits könnten gegen die Forderung eigene Gegenforderungen aufgerechnet werden. Es gibt zahlreiche weitere Einwände, welche die Forderung betreffen. Lassen Sie Ihre Forderungen anwaltlich prüfen.

Sie erreichen uns unter

Telefon 0 60 22 / 20 55 8470

 

Sozialhilfe
Hartz IV, ALG II



mehr...

 

Miet-Probleme

Mieterhöhung, -minderung,
Schimmel, Mieterhöhung
Nebenkostenabrechung

mehr...

 

Überschuldung
Verbraucherinsolvenz
Schuldenüberblick
Forderungen
Gläubiger

mehr...