Hartz IV Ansprüche
Die Leistung des Arbeitslosengeld II / ALG 2 besteht zum einen aus der Regelleistung (aktuell 364,00 € für Alleinstehende) und zum anderen aus den Kosten der Unterkunft, KdU.
Zusätzlich zur Regelleistung könnten Sie weitere Ansprüche haben, wie z.B.:
- Mehrbedarf für werdende Mütter
- Mehrbedarf für Alleinerziehende
- Mehrbadarf für Ernährung aus medizinischen Gründen
- Mehrbedarf für behinderte Mitmenschen
- usw
Wir können Sie gerne mit Ihrem Anliegen an unsere Kooperationsanwälte vermitteln, die prüfen werden, ob ein Anspruch auf Erhöhung Ihren aktuellen Leistungen gegeben ist und wenn ja, in welcher Höhe.
Unsere Kooperationsanwälte werden dann alle notwendigen weiteren Schritte gerne für Sie einleiten. Dieser kann sein Tätigwerden gegebenenfalls über den Weg der Beratungshilfe abrechnen.
Sie erreichen uns unter
Telefon 0 60 22 / 20 55 8470

