Soziale Ungerechtigkeit

Abgelehnte Bescheide

  • Sie haben ALG II Leistungen nach dem SGB II beantragt und Ihr Antrag wurde abgelent?
  • Ihr Antrag auf eine andere angemessene Wohnung wurde nicht stattgegeben?
  • Die von Ihnen beantragte Kostenübernahme für einen Umzug werden nicht getragen?

Diese Ansprüche sind natürlich durch unsere Kooperationsanwälte zu überprüfen.

Sollte es nach der Überprüfung notwendig sein, Ihre Ansprüche gegenüber der ARGE durchzusetzen, können wir Ihnen bei der Vermittlung eines Kooperationsanwalts gerne behilflich sein.

Dieser kann sein Tätigwerden gegebenenfalls über den Weg der Beratungshilfe abrechnen.

Sie erreichen uns unter

Telefon 0 60 22 / 20 55 8470

 

Sozialhilfe
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