Wo bekommt man „kostenlose" Rechtsberatung?

Wo bekommt man einen Beratungshilfeschein?

Was ist zu beachten, wenn Beratungshilfe direkt bei der Rechtsantragsstelle beantragt werden soll?

 

Eine kostenlose und zugleich qualifizierte Rechtsberatung  gibt es in diesem Sinne nicht. Rechtsanwälte dürfen nicht ohne Gegenleistung tätig sein oder beraten. Auch ein mittelloser Mitmensch hat das Recht, sich anwaltlich beraten zu lassen. Das gebietet schon allein der Aspekt der Chancengleichheit. Hier hat der Gesetzgeber für den Fall einer gerichtlichen Streitigkeit die Kostenübernahme in Form von Prozesskostenhilfe (PKH) und für den Fall der außergerichtlichen Klärung in Form von Beratungshilfe gewährleistet. In beiden Fälen darf die Insanspruchnahme nicht mutwillig sein und die Rechtsangelegenheit muss Aussicht auf Erfolg bieten.

 

Um Beratungshilfe oder PKH gewährt zu erhalten, müssen amtliche Formulare ausgefüllt und zusammen mit Nachweisen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Gericht eingereicht werden.

Bei der Beantragung bei Gericht sind wir Ihnen gerne behilflich. Die Formulare liegen uns vor.

 

Sprechen Sie einfach einen unserer freiwilligen Mitarbeiter an oder rufen Sie uns an:

 

0800 - 77 68 3 68