Stromsperre und Gassperre
Die Leistungen nach ALG II sind so berechnet, dass ein Mitmensch hiermit seinen monatlichen Lebensunterhalt bestreiten können sollte...
Allerdings sind ALG II Empfänger meist gezwungen, andere notwendige Zahlungen auszulassen. Meist kann z.B. der monatliche Abschlag für Gas oder Strom nicht gezahlt werden.
Der Energieanbieter ist jedoch berechtigt, bei einem Zahlungsrückstand von mehr als 100,00 Euro die Strom- oder Gaszufuhr zu unterbrechen.
In diesem Fall wird der Strom oder das Gas nach einer vorherigen Ankündigung gesperrt.
Wie kann man die Stromsperre oder die Gassperre verhindern?
Wie kann die Stromsperre oder Gassperre wieder aufgehoben werden?
Wir können Sie gerne mit Ihrem Anliegen an unsere Kooperationsanwälte vermitteln.
