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Miete

Ärger mit dem Vermieter

  • Die Wohnung ist feucht und daher bildet sich Schimmel. Sie wissen nicht, wie Sie Ihren Vermieter dazu bringen können, die Wohnung Instand zu setzen?
  • Die Fenster sind undicht und Sie müssen dafür aus Ihrem Regelbedarf die erhöhten Heizkosten zahlen. Die ARGE leistet jedoch nur zunächst den im Mietvertrag vereinbarten Abschlag?
  • Die ARGE überweist die Miete samt Nebenkosten direkt an den Vermieter. Wie können Sie da die Miete mindern?
  • Die ARGE leistet die Miete und die Nebenkosten an Sie. Sie möchten die Miete mindern, weil die Wohnung mit Mängeln behaftet ist. Wie können Sie mindern?
  • In Welcher Höhe wird die Minderung angemessen sein? Müssen Sie die ARGE über die Minderung in Kenntnis setzen?

Bei all diesen Fragen helfen Ihnen unsere Kooperationsanwälte weiter und beraten Sie bei Ihrem Anliegen.


Sie erreichen uns unter

Telefon 0 60 22 / 20 55 8470

 

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